Was ist ein ÖBS und warum braucht München das?
Wir leben in einer kapitalistischen Welt, in der Menschen gezwungen sind ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Arbeit ist identitätsstiftend, sie gibt Halt und reguliert den Tagesablauf, sie hat emanzipatorisches Potential, Menschen identifizieren sich mit den Produkten ihrer Arbeit. Gleichzeitig ist die Arbeit ein Zwangsverhältnis, es handelt sich immer um fremdbestimmte Zeit. Arbeitgeber*innen bestimmen (im Rahmen des Direktionsrechts, siehe z.B. §106 GewO) darüber, was während dieser Zeit zu tun ist.
Unsere Gesellschaft leidet seit vielen Jahren unter Langzeitarbeitslosigkeit. Für Menschen, die keine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, wollen wir sinnvolle öffentlich finanzierte Tätigkeiten im Rahmen eines öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) – falls nötig auch dauerhaft – anbieten.
Das Grundprinzip eines ÖBS sieht die Bündelung aller staatlichen Ausgaben für Arbeitslose an einer kommunalen Stelle zur Finanzierung von Beschäftigung Langzeitarbeitsloser vor. Instrumente zur Einführung des ÖBS finden sich in den bundesgesetzlichen Vorgaben des SGB II in den §§ 16-16i. Ich setze mich für die Fortentwicklung des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ) ein, die in die Einführung des ÖBS in München münden soll.
- Ich lehne Sanktionen für Hartz IV-empfängerInnen strikt ab, dadurch darf es natürlich auch im ÖBS keinerlei Zwänge zur Annahme einer Stelle geben.
- Der ÖBS muss auch eine Beendigung des ständigen Durchlaufens irgendwelcher Maßnahmen sein. Er ist im Gegensatz dazu eine dauerhafte Beschäftigung im arbeitsrechtlichen Sinn, mit Mitbestimmungsrechten, etc.
- Auch ist die Beschäftigung im ÖBS ordentlich bezahlt und sozialversicherungspflichtig, zumindest nach Mindeslohn, bei Vorhandensein von Tarifverträgen für die ausgeübte Beschäftigung müssen diese selbstverständlich eingehalten werden.
- Als Träger der ÖBS-Arbeitsstellen kommt für mich nur die Stadtverwaltung und städtische Unternehmen sowie gemeinnützige Verbände, Bürgerinitiativen, etc. in Frage. In München sind die sozialen Betriebe die logischen Ansprechpartner/innen Nr. 1.
- Diese Arbeitsstellen werden von einem lokalen Gremium unter Beteiligung von Gewerkschaften, IHK und den anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren unter Federführung der LHM akquieriert und betreut.